Mobile Geflügelschlachtung

Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Regental angeordnet

Im Landkreis Cham ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei einer verendeten Graugans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb in einem größeren Abschnitt des Regentales von Cham bis Roding, in dem die infizierte Graugans aufgefunden wurde, eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet.

Das Landratsamt Cham hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die von der Aufstallungspflicht betroffenen Gebiete hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht unter folgendem Link: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Cham in Kraft, also am Samstag, 27. Februar 2021. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.

Die Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort “Geflügelpest” verfügbar.