Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. In Bayern sind insgesamt nun 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Aktuell ist im benachbarten Landkreis Schwandorf in einem großen Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Um nun eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände in der Region zu verhindern, hat die Veterinärbehörde am Landratsamt Cham, wie auch alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, aufgrund der Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Risikogebieten angeordnet.
In der Risikobewertung wurden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt. Als Risikogebiete im Landkreis Cham gelten die Flüsse Regen und Schwarzach, größere Stillgewässer (Perlsee, Drachensee, Neubäuer Weiher, Stausee Postfelden, Blaibacher See, Satzdorfer See und Kammerweiher) und die Vogelschutzgebiete im Landkreis.
Die Details und erforderliche Maßnahmen für die Tierhaltung wurden durch das Landratsamt Cham in einer Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18 vom 04.03.2021, https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021/ bekannt gegeben.
Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information an das Veterinäramt gebeten.